Stellungnahme B90Grüne/ Die Grünen OV Großbeeren 19. Juli 20202. September 2020 Lieber Bürgerinnen und Bürger, liebe Freunde. „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Spätestens seit Kant diesen Satz formuliert hat, gelten Ethik und moralisch-vorbildliches Handeln als unumgängliche Handlungsmaxime in unserer Gesellschaft. Insbesondere gilt dies für Gemeindevertreter. Sie sind gewählte und beauftragte Vertreter, die sich für das Gemeinwohl vor Ort einzusetzen haben. Wenn, wie aktuell in Großbeeren zur Causa Hepp, Zweifel am Verhalten aufkommen, muss dieses nachverfolgt, aufgeklärt und im Fall des Nachweises eines Fehlverhaltens Konsequenzen haben. Wir werden uns daher konsequent für eine Aufklärung und Offenlegung aller Sachverhalte, auch mit Blick auf das Handeln der vorherigen Gemeindevertretung, einsetzen und sprechen uns erneut für die Einführung eines Verhaltenskodex für alle Gemeindevertreter aus. Denn das A. Hepp vorgeworfene Verhalten droht das Ansehen aller Mandatsträger, die sich ehrenamtlich in Großbeeren engagieren, zu beschädigen. Dies gilt es zukünftig durch Prävention und Sachverhaltsaufklärung zu verhindern.
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